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PEFC-Zertifizierung

 

Neue PEFC-Waldstandards

 

Seit dem 01.01.2021 gelten nach einer einjährigen Überarbeitungszeit für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland neue PEFC-Waldstandards. Diese wurden von Wissenschaftlern, Vertretern der Waldbesitzer sowie von anderen am Wald interessierten Gruppen ausgearbeitet.

Es gilt eine einjährige Übergangsfrist, das heißt, für das Jahr 2021 gelten beide Standards (alt und neu) gleichzeitig. Während dieser Zeit können sich die Waldbesitzer mit den Neuerungen vertraut machen.

 

>>>Als Mitglied der FBG Tirschenreuth sind Sie als Waldbesitzer über die FBG PEFC-zertifiziert.<<<

 

Eine Zusammenfassung der Änderungen lautet wie folgt:

 

Dem Waldstandard wurden zwei neue Kriterien zu den Themen Waldränder und Erdöl-basierte Produkte hinzugefügt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Konkretisierungen, z. B. bei den Standards Mischbestände, angepasste Wildbestände und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Der Einsatz von zertifizierten Forstunternehmern ist in PEFC-Wäldern grundsätzlich verpflichtend. Die Ausnahme bzgl. der Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz wurde verändert: auch hier ist nun ein zertifizierter Forstunternehmer nötig, wenn es sich um eine maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Forwarder handelt.

Beim Einsatz von nicht-zertifizierten Forstunternehmern ist die Einhaltung der PEFC-Standards durch den Waldbesitzer zu dokumentieren, z.B. Einsatz von Bio-Öl und Sonderkraftstoff oder die ausschließliche Befahrung der Rückegassen.

 

Genaue Informationen zu den Änderungen können Sie  auch  unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html einsehen und werden anschließend aufgelistet:

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

 

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in PEFC-zertifizierten Wäldern ist grundsätzlich durch ein Gutachten einer forstfachlichen Person zu dokumentieren. Das Gutachten kann von Forstingenieuren, Forsttechnikern und neu: Forstwirtschaftsmeistern erstellt werden. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich der „Polterbehandlung“, ehemals „Polterspritzung“, hier ist nur die Dokumentation, die ohnehin bei jedem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nötig ist, anzufertigen.

Mischbestände

 

Beim Kriterium „Mischbestände“ gibt es zwei Neuerungen. Hinzugefügt wurde der Satz „Verjüngungsmaßnamen sollen genutzt werden, um Mischungsanteile zu erhöhen.“. Alle Waldbesitzer sind nun angehalten, bei einer Verjüngung des Bestandes den Anteil der Mischbaumarten zu erhöhen, falls es sich noch nicht um ausreichend gemischte Bestände handelt. Die Anforderung zum Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft wurde dahingehend geändert, dass Waldbesitzer nun Baumarten mit klimatoleranten Herkünften besonders beachten sollen.

Angepasste Wildbestände

 

Für eine Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards sind angepasste Wildbestände eine Grundvoraussetzung. Jeder Waldbesitzer wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten, z. B. auf Jagdgenossenschaftsversammlungen oder Revierbegängen, auf angepasste Wildbestände hin. Die Wildbestände gelten in PEFC-Wäldern als angepasst, wenn die Hauptbaumarten sich ohne Schutz, z. B. Zaun oder Wuchshüllen, verjüngen können. Neu ist hier der Zusatz, dass die Verjüngung von Nebenbaumarten mit einem vertretbaren Aufwand gesichert werden kann. Hier ist vor allem an kleine Gruppen von Nebenbaumarten gedacht worden, welche im Rahmen des Klimawandels immer wichtiger werden. In dem neu gestalteten Leitfaden zu diesem Kriterium finden Waldbesitzer nützliche Hinweise, wie Waldbesitzer in verpachteten Jagden und Regiejagden besser auf angepasste Wildbestände hinwirken können.

Bio-Öl

 

Bei der Waldarbeit sind in Motorsägen und forstlichen Maschinen biologisch abbaubare Kettenöle zu verwenden. Zusätzlich sind in forstlichen Maschinen biologisch abbaubare Hydarulikflüssigkeiten zu verwenden. Als biologisch abbaubar gelten Öle, welche ein Umweltzeichen, z. B. „Blauer Engel“, EU-Umweltzeichen, nachweisen können. Für Maschinen, welche bereits vor dem 31.12.2021 betrieben wurden und mit PAO-Öl befüllt sind, wurde eine Ausnahme eingefügt. Der Nachweis über das Bio-Öl ist jederzeit auf der Maschine mitzuführen.

UVV (Rettungskette)

 

Bei einem Unfall im Wald ist eine schnelle Hilfe das Wichtigste. Damit diese den Verletzten erreichen kann bedarf es einer jederzeit funktionierenden Rettungskette. Dies kann bestmöglich erreicht werden, wenn Alleinarbeit vermieden wird.

Einsatz von Forstunternehmern

 

Waldbesitzer, welche die notwendigen Arbeiten in ihrem Wald nicht selbst durchführen, engagieren hierzu oftmals einen Forstunternehmer. Alle eingesetzten Forstunternehmer müssen grundsätzlich ein anerkanntes Zertifikat besitzen. Bisher galten hier zwei Ausnahmen: der Einsatz von Kleinunternehmern, welcher so bestehen bleibt. Bei der Aufarbeitung von Kalamitätsholz wurde die Regelung dahingehend eingeschränkt, dass für Arbeiten, welche voll- oder hochmechanisiert durchgeführt werden, ein gültiges Forstunternehmerzertifikat vorzuhalten ist. Hier sind alle Holzernteverfahren gemeint, bei denen hauptsächlich Harvester und Forwarder zum Einsatz kommen, ggf. auch mit motormanueller Beifällung und Abstocken; nicht gemeint sind spezielle Verfahren, z.B. Seilkran oder das Laubauer Verfahren.

In beiden Ausnahmefällen hat der Waldbesitzer zu prüfen, ob die PEFC-Standards eingehalten werden, z. B. Verwendung von Bio-Öl und Sonderkraftstoff oder die Befahrung der Rückegassen, dies muss auch dokumentiert werden.

Als weitere Änderungen am PEFC-Waldstandard sind zwei Punkte zu nennen, die komplett neu aufgenommen wurden, beide spielen vor allem hinsichtlich Ökologie und Ästhetik eine wichtige Rolle.

Einsatz von Kunststoffprodukten

 

In dem neuen Standard hat sich PEFC auch dem Einsatz von Kunststoffprodukten gewidmet. Zukünftig sollen Kunststoffbänder Wuchshüllen und Verbissschutz aus nachwachenden Rohstoffen bevorzugt verwendet werden.

Waldränder

 

Ein Waldrand ist der erste Eindruck, den man von einem Waldgebiet erhält, nicht nur ästhetisch und ökologisch, sondern auch als Sturmschutz ist er für einen Wald sehr wichtig. Bei den verschiedensten Wald- und Feldtieren ist der Waldrand mit seinen Sträuchern und seltenen Baumarten ein wichtiger Lebensraum, weshalb PEFC-Waldbesitzer diesen Teil des Waldes oftmals ganz selbstverständlich mit in Ihre Waldbewirtschaftung einbeziehen. Mit dem neuen PEFC-Standard zu Waldrändern, kann nun auch ganz offiziell bestätigt werden, dass struktur- und artenreiche Waldränder gefördert und erhalten werden.

Die FBG Tirschenreuth w. V. hat sich per Erklärung dazu verpflichtet, die Waldbewirtschaftung nach den Standards von PEFC Deutschland e. V. durchzuführen.

 

PEFC allgemein:

 

Das Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC (= Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) basiert inhaltlich auf internationalen Beschlüssen, die auf den Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki 1993, Lissabon 1998) von 37 Nationen im Pan-Europäischen Prozess verabschiedet wurden.

 

Vorrangiges Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards.

 

Die FBG Tirschenreuth schließt die Kette zwischen den zertifizierten Akteuren (Waldbesitzer und Verarbeiter oder Händler), indem sie sich nach den Standards von PEFC eigens zertifzieren lässt.

 

Zudem ist die FBG Tirschenreuth seit Mai 2018 KFP-zertifiziert. Die KFP-Zertifizierung schließt die Lücke zwischen Waldbesitzer und Holzkäufer.

 

Im folgenden die Urkunden:

2018 Zert FBG TIR

Zert-FBG TIR-0526-18

 

Infos:

 

PEFC-Deutschland

PEFC-Standards